Rechtsprechung
BAG, 17.07.1969 - 5 AZR 499/68 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,2433) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gratifikation - Rückzahlungsvereinbarung
Verfahrensgang
- ArbG München, 20.02.1968 - 10 Ca 1659/67
- BAG, 17.07.1969 - 5 AZR 499/68
Papierfundstellen
- BB 1969, 1225
- DB 1969, 1348
- DB 1969, 1752
Wird zitiert von ...
- BAG, 16.10.1991 - 5 AZR 35/91
Zinsvergünstigungen während des Erziehungsurlaubs
Allerdings hat der Senat mit Urteil vom 17. Juli 1969 (5 AZR 499/68 - AP Nr. 67 zu § 611 BGB Gratifikation) entschieden, daß eine Vereinbarung, wonach eine freiwillig gewährte Gratifikation zurückzuzahlen ist, wenn der Arbeitnehmer auf eigenes Verlangen demnächst ausscheidet, auch für den Fall gilt, daß die Mutter von ihrem Sonderkündigungsrecht nach § 10 Abs. 1 MuSchG Gebrauch macht.